Startseite Prospekte anfordern Angebot anfordern Tickets reservieren Online buchen Kontakt
  Navigation
  Kontakt

Parianos Reisen
alexander reisen
danaë shipping ag

Hottingerstrasse 5
CH - 8032 Zürich

Tel.: +41 (44) 262 27 77
Fax: +41 (44) 252 55 49

E-Mail: parianosminoan@sunrise.ch

  Verwandte Links
Zum Thema : Artikel:


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Parianos Reisen:
Unsere Favoriten - Geheimtipps in Griechenland

Insel Kreta - Hotel Amphora

Fährpassagen (nach Reedereien)


  Artikel Bewertung
Punkte im Schnitt: 0
Stimmen: 0

Bewerten Sie doch diesen Artikel:

star_yellow.png
star_yellow.pngstar_yellow.png
star_yellow.pngstar_yellow.pngstar_yellow.png
star_yellow.pngstar_yellow.pngstar_yellow.pngstar_yellow.png
star_yellow.pngstar_yellow.pngstar_yellow.pngstar_yellow.pngstar_yellow.png


  Einstellungen

Druckbare Version  Druckbare Version

Informationen: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Reisebüro PARIANOS Reisen (nachfolgend „Reisebüro“) bietet seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und dem Reisebüro. Das Reisebüro tritt lediglich als Vermittler von einzelnen Reiseleistungen auf. Daher wird zwischen dem Kunden und dem Reisebüro eine entgeltliche Geschäftsbesorgung vereinbart. Das Reisebüro ist zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseveranstalter oder Leistungsträger, wie etwa der Fluggesellschaft, dem Reiseveranstalter, dem Mietwagenunternehmer, dem Hotelbetreiber, ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und für Rechnungen des jeweiligen Erbringers der Reiseleistung.

Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt des von uns vermittelten Vertrages zwischen dem Kunden und dem Erbringer einer Reiseleistung die Tarif-, Beförderungs- und Allgemeinen Reisebedingungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger Anwendung finden, die wir dem Kunden auf Anfrage gerne zur Verfügung stellen. Hierin können Bedingungen hinsichtlich der Zahlung, der Fälligkeit, der Haftung, der Stornierung, der Umbuchung, der Rückzahlung sowie anderer Einzelheiten des Reisevertrages geregelt sein.

1. Vertragsschluß, Leistungen

Der Kunde macht dem Reisebüro ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages. Dieses Angebot kann schriftlich, in Textform, mündlich, fernmündlich oder über Online-Dienste erfolgen. Es erfolgt bei Online-Diensten durch Abschluss des Buchungsvorgangs, in dem der Kunde auf das entsprechende Feld klickt. An dieses Angebot ist der Kunde maximal 3 Tage gebunden. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung zustande.

Der Buchungsbestätigungsversand/Rechnungsversand kann auch per E-Mail erfolgen. Diese Buchungsbestätigung/Rechnung wird in aller Regel unmittelbar nach Abschluss des Buchungsvorgangs unmittelbar mündlich mitgeteilt. Die Buchung ist insbesondere auch bestätigt, wenn Sie den Buchungscode erhalten.

2. Anmeldung für mehrere Personen

Soweit der Kunde ein Angebot nicht nur für seine eigene Person, sondern auch für andere Teilnehmer abgibt und einen Vermittlungsvertrag mit dem Reisebüro und einen Reisevertrag mit dem Leistungserbringer zustande kommt, ist er für die Verpflichtungen dieser dritten Person aus dem Reisevermittlungsvertrag, ebenso wie aus dem vermittelten Reisevertrag, wie für eigene Verpflichtungen verantwortlich. Er haftet dem Reisebüro gegenüber für die Erfüllung der Vertragspflichten auch dieser Personen. Diese zusätzliche, eigenständige Verpflichtung erkennt er durch eine zusätzliche Erklärung im Rahmen entweder des Buchungsvorgangs im Internet, oder schriftlich, oder mündlich an.

3. Zahlung / Lieferung

Die Zahlung des Reisepreises wird mit erfolgter Buchung, also nach Vertragsschluss mit dem Reisebüro fällig. Davon kann abweichend vereinbart werden, dass die Zahlung spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig wird. Werden durch den Kunden Zahlungsinformationen nur unvollständig oder falsch eingegeben, oder kann die von dem Kunden angegebene EC-Karte nicht belastet werden, etwa weil das Limit überschritten ist, oder der Name der Kreditkarte oder die Nummer oder das Gültigkeitsdatum mit den von ihm gemachten Angaben nicht übereinstimmt, kann das Reisebüro die Annahme des von ihm gemachten Antrags oder die Ausführung der Vermittlungsleistung ablehnen. Die Zahlung kann erfolgen durch Barzahlung in den Geschäftsräumen des Reisebüros, durch Bareinzahlung auf ein Konto des Reisebüros oder durch EC-Karte.

Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann das Reisebüro die angemeldete Reise zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig stornieren. Gebühren für diese Stornierung gehen zu Lasten des Reisenden. Insoweit wird auf Ziffer 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.

Das Reisebüro kann, wenn anders nicht sichergestellt ist, dass die Reiseunterlagen den Reisenden erreichen, diese per Nachnahme versenden, oder per Boten am Abflughafen hinterlegen. Hierfür kann eine einmalige Gebühr bis zu 20 €/ 30 SFr. zuzüglich zu den von den Leistungsträgern erhobenen Gebühren berechnet werden. Der Kunde kann zudem besondere Versandformen, Express-Zustellung, Kurierdienste o.ä. wählen; die Kosten hierfür, die vor der Wahl der Versandform mitgeteilt werden, trägt der Kunde.

Rücktritts-, Bearbeitungs-, Ticket-, Buchungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

Das Reisebüro erfüllt die ihr obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie etwa Flugscheine, Voucher u.a. in den Geschäftsräumendes Reisebüros. Werden Dokumente von dem Reisebüro an Sie versandt, tragen Sie die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder der Übergabe an einen Boten. Dies gilt unabhängig davon, wer die Kosten der Versendung trägt.

4. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson

Bei Vermittlung einer Reiseleistung durch das Reisebüro, richtet sich Ihr Rücktrittsrecht nach den zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer geltenden gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Insoweit ist der Rücktritt gegenüber dem Leistungserbringer unmittelbar oder gegenüber dem Reisebüro zu erklären. Die Erklärung ist nicht an eine Form gebunden. Das Reisebüro empfiehlt allerdings, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Das Reisebüro ist in diesem Fall berechtigt, aufgrund des Rücktrittes des Kunden die von dem jeweiligen Leistungserbringer bei dem Reisebüro vereinnahmten oder angeforderten Stornogebühren vom Kunden ersetzt zu verlangen. Beachten Sie, dass abhängig vom Zeitpunkt der Rücktrittserklärung, der Leistungserbringer von dem Kunden Ersatz verlangen kann, der bis zu 100 % des Reisepreises betragen kann. Zusätzlich berechnet das Reisebüro für den entstehenden Aufwand pro Person bei:

Vermittlung & Annulationen von Linienflügen bzw anderen Leistungen

  • Vermittlung zu den veröffentlichten Normaltarifen: 50 CHF
  • Vermittlung zu Sondertarifen vor Flugscheinausstellung: 50 CHF
  • Vermittlung zu Sondertarifen nach Flugscheinausstellung: 75 CHF
  • Vermittlung von Charterflügen: 50 CHF
  • Vermittlung von Schiffsreisen: 45.00 CHF
  • Annulation von Linienflügen: 100% Annulationsspesen
  • Annulation von Last-Minute-Buchungen: 100% Annulationsspesen 
  • Annulation von Schiffsreisen: es gelten die allgemeinen Bedingungen der jeweiligen Schiffsreedereien

 

Hierbei handelt es sich um pauschalierte Entschädigungen, die unter Berücksichtigung des üblichen Aufwands ermittelt wurden. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens ebenso unbenommen wie der Nachweis, dass ein Schaden gar nicht entstanden ist.

Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich im übrigen aus dem Endreisepreis je angemeldeten Reiseteilnehmer. Der Stichtag für die Berechnung der Frist ist der Tag des Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Reisebüros oder dem Leistungserbringer innerhalb der üblichen Geschäftszeiten.

Umbuchungen

Umbuchungen können grundsätzlich nur durch Rücktritt und Neuanmeldung geschehen. Das Reisebüro behält sich vor, dem Kunden alle Kosten für eine Umbuchung in Rechnung zu stellen, die das Reisebüro von dem Erbringer der Leistung in Rechnung gestellt werden, sowie eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 30 € pro Person. Dem Kunden bleibt unbenommen, einen niedrigeren Aufwand für diese Bearbeitung oder das Fehlen eines solchen Aufwands nachzuweisen.

Reiserücktrittskostenversicherung

Wir ratendem Kunden zum Abschluss eine Reiserücktrittskostenversicherung, um die Belastung mit solchen Stornogebühren möglichst weitgehend zu verhindern.

5. Leistungs- und Preisänderung

In seiner Tätigkeit als Reisevermittler stellt das Reisebüro klar, dass aufgrund international gültiger luftrechtlicher Bestimmungen es den Leistungsträgern vorbehalten bleibt, aus wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen der Streckenführung von Flügen, der Umwandlung von Non-Stop-Flügen in Flüge mit Zwischenlandung, beziehungsweise Umsteigeflüge oder umgekehrt, sowie von Flugzeiten- oder Terminänderungen bis 48 Stunden, Einsatz anderer Fluggeräte, Änderungen der Abflug- oder Ankunftsflughäfen sowie Wechsel der Fluggesellschaften vorzunehmen. Gleiches gilt für Änderungen der Reiseleistung aufgrund behördlicher Anweisung.

In diesen Fällen kann der Kunde nicht kostenfrei von dem mit dem Reisebüro geschlossenen Reisevermittlungsvertrag zurücktreten; ebenso besteht kein Ersatzanspruch gegen das Reisebüro für in diesen Fällen entstandenen Mehrkosten. Insoweit können Ansprüche des Kunden lediglich gegenüber den einzelnen Leistungserbringern bestehen. Handelt es sich bei den vermittelten Flügen um Sonderflüge, beziehungsweise Linienflüge zu Sonderpreisen, können die Leistungsträger nach deren jeweils gültigen Vertragsbestimmungen die Preise an geänderte Marktverhältnisse anpassen. Sollte diese Anpassung eine Preiserhöhung zur Folge haben, wird diese von uns an den Kunden weitergeleitet. Die Möglichkeiten des Kunden, von der Reise zurückzutreten, bestimmen sich insoweit nach dem zwischen ihm und dem Erbringer der Leistung anwendbaren rechtlichen und vertraglichen Bestimmungen.

6. Haftung bei Reisevermittlung / Beschränkung der Haftung

Angaben über die von dem Reisebüro vermittelten Leistungen von Leistungserbringern beruhen ausschließlich auf den Angaben dieser Dritten. Sie sind nicht als Garantie von dem Reisebüro gegenüber Ihnen. Das Reisebüro haftet dem Kunden gegenüber nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungserbringers an ihn im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes. Das Reisebüro haftet nicht für die Leistungserbringung durch Dritte.

Das Reisebüro beschränkt seine Haftung im Zusammenhang mit der beschriebenen Vermittlungstätigkeit für Schäden, die nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung. Die Haftung aus unerlaubter Handlung wird ebenfalls auf den dreifachen Preis der vermittelnden Leistung beschränkt, wobei die zur Verfügung stehende Haftungssumme jedoch mindestens CHF 4.100,00 beträgt.

Das Reisebüro übernimmt keine Haftung für die Durchführung der vermittelten Reiseleistungen und gibt keine eigene Garantie oder Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Reiseleistungen ab. Ebenso wenig übernimmt das Reisebüro, das ausschließlich als Vermittler tätig ist, eine Gewähr für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen. Angaben über vermittelte Reiseleistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger dem Reisebüro gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung oder Garantie von dem Reisebüro gegenüber Ihnen dar.

7. Einreise, Paß-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Der Kunde ist für die Einhaltung der gültigen In- und Ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften, Paß- und Visabestimmungen selbst verantwortlich.

Das Reisebüro ist bemüht, den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise zu informieren. Eine Gewähr für die erteilten Informationen übernimmt das Reisebüro nicht.

Der Kunde ist für die Beachtung der Bestimmungen der einzelnen Leistungserbringer, etwa der Fluggesellschaft oder anderer Anbieter von Reiseleistungen in Bezug auf Eincheck-Zeiten, Bestätigung von Rückflügen, oder anderen solchen Angelegenheiten verantwortlich.

8. Verjährung

Für alle Ansprüche, die Ihnen gegen das Reisebüro wegen einer Verletzung von vertraglichen Pflichten zustehen, gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Frist beginnt zu laufen am ersten Tag des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Pflichtverletzung begangen wurde.

9. Nutzung der Website

Die Nutzung der Website des Reisebüros geschieht aufgrund der Nutzungsbedingungen.

10. Salvatorische Klausel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die vorstehend bezeichneten anderen Bestimmungen enthalten vollständig alle Vereinbarungen des zwischen dem Kunden und dem Reisebüro bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, Garantien oder Zusicherungen, ungeachtet, ob sie mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zufolge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag zufolge.

Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht. Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

11. Gerichtsstand

Der Kunde kann das Reisebüro an dem Sitz des Reisebüros in Zürich verklagen. Für Klagen des Reisebüros gegen den Kunden ist sein Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist Zürichals der Sitz des Reisebüros maßgebend.

Stand: September 2006